Ausdauerprüfung
Zweck:Die Ausdauerprüfung soll den Beweis dafür liefern, dass der Hund imstande ist, eine körperliche Anstrengung bestimmten Grades zu leisten, ohne danach erhebliche Ermüdungserscheinungen zu zeigen. Bei den Körperverhältnissen des Hundes kann die geforderte Anstrengung nur in Laufleistung bestehen, von der wir wissen, dass sie erhöhte Anforderungen an die inneren Organe (Herz und Lunge) sowie an die Bewegungsorgane selbst, stellt, bei der aber auch andere Eigenschaften wie Temperament und Härte zur Auswirkung kommen. Die mühelose Bewältigung dieser Leistung müssen wir als Beweis für die körperliche Gesundheit und das Vorhandensein der von uns gewünschten Eigenschaften ansehen.
Zulassung der Hunde:Das Mindestalter beträgt 14 Monate, das Höchstalter 7 Jahre. Pro Tag und Richter dürfen bis zu 20 Hunde teilnehmen, vier müssen mindestens antreten. Die Hunde müssen gesund und gut durchtrainiert sein. Kranke, nicht genügend kräftige Hunde, trächtige und säugende Hündinnen dürfen nicht zugelassen werden.
BewertungPunkte und Wertnoten werden nicht vergeben, sondern nur „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“. Bei „Bestanden“ wird das Ausbildungskennzeichen „AD“ zuerkannt.
Gelände:Die Prüfung soll auf Straßen und Wegen von möglichst verschiedener Beschaffenheit abgehalten werden. Es kommen in Betracht: asphaltierte, gepflasterte und unbefestigte Straßen und Wege.
Durchführung:Zurücklegen einer Strecke von 20 km Länge ausschließlich am Fahrrad in einem Tempo von 12 bis 15 km pro Stunde. Der Hund kann mittels einer so genannten „Springer“-Vorrichtung geführt werden. Es ist jedoch nicht gestattet, als Jogger oder Inlineskater einen Hund zu führen.
Laufübung:Der Hund hat laut Straßenverkehrsordnung angeleint an der rechten Seite des HF in normalem Trab neben dem Fahrrad zu laufen. Ein überhastetes Laufen ist zu vermeiden. Die Leine muss entsprechend lang gehalten werden, damit sich der Hund dem jeweiligen Tempo anpassen kann. Leichtes Ziehen (Vorprellen) ist nicht fehlerhaft, jedoch ständiges Nachhängen des Hundes. Nachdem 8 km zurückgelegt sind, ist eine Pause von 15 Minuten einzulegen. Während dieser Zeit hat der Richter auf etwaige Ermüdungserscheinungen zu achten. Stark übermüdete Hunde sind von der weiteren Prüfung auszuschließen. Nach weiteren 7 km ist eine 20-minütige Pause einzulegen. Die Hunde werden wieder vom Richter auf Ermüdungserscheinungen beobachtet. Ferner muss darauf geachtet werden, dass die Hunde keine wund gelaufenen Pfoten haben. Während der Pausen muss den Hunden Gelegenheit gegeben werden, sich frei und zwanglos zu bewegen. Nach der letzten Etappe von 5 km wird eine weitere Pause von 15 Minuten eingelegt.
Unterordnung:Nach Beendigung der Laufleistung haben auf Anweisung des Richters die HF mit ihren Hunden bei Fuß Aufstellung zu nehmen. Unter Anleitung des Richters muss eine Gruppenarbeit von etwa 10 Minuten Länge von allen Teilnehmern absolviert werden. Es müssen alle Gangarten und Wendungen an der Leine gezeigt werden. (Keine Sprünge und Schüsse) Zur Beachtung:Die bestandene AD ist vom Richter auf der Ahnentafel zu bestätigen. Die nicht bestandene AD ist auf der Rückseite der Ahnentafel einzutragen. |
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