Ausdauerprüfung

 

Zweck:

Die Ausdauerprüfung soll den Beweis dafür liefern, dass der Hund imstande ist, eine körperliche Anstrengung bestimmten Grades zu leisten, ohne danach erhebliche Ermüdungserscheinungen zu zeigen. Bei den Körperverhältnissen des Hundes kann die geforderte Anstrengung nur in Laufleistung bestehen, von der wir wissen, dass sie erhöhte Anforderungen an die inneren Organe (Herz und Lunge) sowie an die Bewegungsorgane selbst, stellt, bei der aber auch andere Eigenschaften wie Temperament und Härte zur Auswirkung kommen. Die mühelose Bewältigung dieser Leistung müssen wir als Beweis für die körperliche Gesundheit und das Vorhandensein der von uns gewünschten Eigenschaften ansehen.

 

Zulassung der Hunde:

Das Mindestalter beträgt 14 Monate, das Höchstalter 7 Jahre. Pro Tag und Richter dürfen bis zu 20 Hunde teilnehmen, vier müssen mindestens antreten. Die Hunde müssen gesund und gut durchtrainiert sein. Kranke, nicht genügend kräftige Hunde, trächtige und säugende Hündinnen dürfen nicht zugelassen werden.
Bei Beginn der Prüfung haben sich die Teilnehmer nach Aufruf mit bei Fuß sitzendem Hund unter Nennung Ihres und des Namens des Hundes dem amtierenden Richter zu melden. Die Ahnentafel bzw. Registrierkarte ist vorzuzeigen.
Der Richter hat sich davon zu überzeugen, dass die teilnehmenden Hunde in guter Verfassung sind. Hunde, die einen müden oder lustlosen Eindruck machen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der HF muss sich während der Prüfung sportlich verhalten und den Anweisungen des Richters und der Prüfungsleitung folgen. Verstöße gegen die Bestimmungen oder Anweisungen können die weitere Teilnahme ausschließen. Die Entscheidung trifft in jedem Fall der Richter, sie ist nicht anfechtbar.

 

Bewertung

Punkte und Wertnoten werden nicht vergeben, sondern nur „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“. Bei „Bestanden“ wird das Ausbildungskennzeichen „AD“ zuerkannt.

 

Gelände:

Die Prüfung soll auf Straßen und Wegen von möglichst verschiedener Beschaffenheit abgehalten werden. Es kommen in Betracht: asphaltierte, gepflasterte und unbefestigte Straßen und Wege.

 

Durchführung:

Zurücklegen einer Strecke von 20 km Länge ausschließlich am Fahrrad in einem Tempo von 12 bis 15 km pro Stunde. Der Hund kann mittels einer so genannten „Springer“-Vorrichtung geführt werden. Es ist jedoch nicht gestattet, als Jogger oder Inlineskater einen Hund zu führen.
Der Hund muss ein einfaches einreihiges Kettenhalsband tragen, welches nicht auf Zug eingestellt ist. Andere oder zusätzliche Halsbänder, wie z.B. Lederhalsbänder oder Zeckenhalsbänder sind während der Prüfung nicht erlaubt. Dasselbe gilt auch für Brustgeschirre.

 

Laufübung:

Der Hund hat laut Straßenverkehrsordnung angeleint an der rechten Seite des HF in normalem Trab neben dem Fahrrad zu laufen. Ein überhastetes Laufen ist zu vermeiden. Die Leine muss entsprechend lang gehalten werden, damit sich der Hund dem jeweiligen Tempo anpassen kann. Leichtes Ziehen (Vorprellen) ist nicht fehlerhaft, jedoch ständiges Nachhängen des Hundes. Nachdem 8 km zurückgelegt sind, ist eine Pause von 15 Minuten einzulegen. Während dieser Zeit hat der Richter auf etwaige Ermüdungserscheinungen zu achten. Stark übermüdete Hunde sind von der weiteren Prüfung auszuschließen. Nach weiteren 7 km ist eine 20-minütige Pause einzulegen. Die Hunde werden wieder vom Richter auf Ermüdungserscheinungen beobachtet. Ferner muss darauf geachtet werden, dass die Hunde keine wund gelaufenen Pfoten haben. Während der Pausen muss den Hunden Gelegenheit gegeben werden, sich frei und zwanglos zu bewegen. Nach der letzten Etappe von 5 km wird eine weitere Pause von 15 Minuten eingelegt.
Der Richter hat nun festzustellen, ob die Hunde Ermüdungserscheinungen zeigen bzw. die Pfoten wund gelaufen haben. Entsprechende Feststellungen sind zu notieren.
Ein Begleitfahrzeug muss grundsätzlich zur Verfügung stehen, um Hunde im Notfall aufnehmen zu können. Wenn es bei einer Strecke nicht ständig mitfahren kann, muss es zumindest in nicht allzu großen Abständen Kontakt halten. Wenn der Richter nicht mit dem Fahrrad, sondern im Begleitfahrzeug mitfährt, muss unbedingt ein permanentes Begleiten gewährleistet sein.
Die Körmeister und Leistungsrichter sind angewiesen, Strecken abzulehnen, bei denen diese Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Als nicht bestanden gilt die Prüfung u. a., wenn ein Hund jegliches Temperament und Härte vermissen lässt, außergewöhnliche Ermüdungserscheinungen zeigt und das Tempo von 12 Stundenkilometern nicht durchhält, sondern erheblich mehr Zeit braucht.

 

Unterordnung:

Nach Beendigung der Laufleistung haben auf Anweisung des Richters die HF mit ihren Hunden bei Fuß Aufstellung zu nehmen. Unter Anleitung des Richters muss eine Gruppenarbeit von etwa 10 Minuten Länge von allen Teilnehmern absolviert werden. Es müssen alle Gangarten und Wendungen an der Leine gezeigt werden. (Keine Sprünge und Schüsse)

Zur Beachtung:

Die bestandene AD ist vom Richter auf der Ahnentafel zu bestätigen. Die nicht bestandene AD ist auf der Rückseite der Ahnentafel einzutragen.

 
 
 

 
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