ZTPZUCHTTAUGLICHKEITSPRÜFUNGDie ZTP dient der genauen Überprüfung des Wesens eines Boxers und gleichzeitig der Beurteilung seines Formwertes in allen Einzelheiten. Durch diese Prüfung wird verhindert, dass Boxer mit erfassbaren Wesens- oder Formwertmängeln zur Zucht verwendet werden können. Die ZTP ist für unsere Zucht von größter Wichtigkeit und sollte nicht als notwendiges Übel betrachtet werden, denn hier werden die Nachwuchshunde erstmalig gesichtet und für unsere Zucht zugelassen oder abgelehnt. Die bestandene ZTP stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Zuchtverwendung eines Boxers im Sinne der Zuchtordnung dar.
Zulassungsbestimmungen zur ZuchttauglichkeitsprüfungDer Boxer muss mindestens 12 Monate alt sein. Sein HD-Befund muss vorliegen. Hunde mit mittlerer und schwerer HD sind nicht zugelassen. Zum Zeitpunkt der Röntgenaufnahme muss der Hund mindestens 12 Monate alt sein. Es müssen mindestens 4 Hunde antreten. Ein Boxer darf höchstens zweimal zu einer ZTP vorgeführt werden. Hat er bei allen zwei Prüfungen in Form oder Wesen versagt, so ist Zuchtverbot auszusprechen. Eine bestandene ZTP kann nicht wiederholt werden.
Vorbereitung zur ZuchttauglichkeitsprüfungFür die Durchführung einer ZTP ist der Zuchtwart der Gruppe verantwortlich. Ist ein Gruppenzuchtwart nicht bestätigt oder verhindert, beauftragt der Landesgruppen-Zuchtwart einen anderen Zuchtwart. Er fordert bei der Zuchtbuchstelle in München einen Antrag auf Terminschutz an. Das Antragsformular ist dann ausgefüllt an die Zuchtbuchstelle zurückzusenden. Dem Antrag muss die festgelegte Schutzgebühr beigelegt werden. Der Antrag muss vor dem geplanten Termin so gestellt werden, dass eine rechtzeitige Veröffentlichung in den Boxer-Blättern gewährleistet ist. In den BB nicht veröffentlichte ZTPen dürfen nicht durchgeführt werden. Die angegebene Anfangszeit ist bindend. Die Zuchtbuchstelle bestätigt diesen Termin unter Beifügung sämtlicher für die Prüfung erforderlichen Formulare und sorgt für die Veröffentlichung im Terminkalender der BB. ZTPen können ganzjährig durchgeführt werden. Außer dem entsprechenden Gelände müssen ein Helfer mit Hetzärmel und Stock, eine Pistole und eine geeignete Schreibkraft mit Schreibmaschine zur Verfügung gestellt werden. Vor Beginn der Prüfung ist die Teilnehmerliste zu erstellen und sind die Formulare mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des Hundes, ZB-Nummer, Ausbildungskennzeichen, Vater, Mutter, Wurftag, HD-Befund, Besitzer mit Anschrift und die Gruppe, die die ZTP durchführt. Die Formulare sind im Durchschreibeverfahren hergestellt. Der Körmeister muss sich vor Beginn der Prüfung persönlich vom Vorliegen der Original-Ahnentafel und des Original-HD-Befundes überzeugen. Die Identität des Boxers muss überprüft werden. Von Boxern mit ausländischen Ahnentafeln und in ausländischem Besitz müssen Kopien von Ahnentafel und HD-Befund zusammen mit den anderen Unterlagen vom amtierenden Körmeister an den AZKW eingereicht werden. Das bedeutet, dass die Zuchtwarte diese Kopien vorher von den Besitzern anfordern müssen. Wenn der Eigentümer eines im Ausland gezüchteten Boxers seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, muss der Hund vor dem HD-Röntgen in das Zuchtbuch des BK eingetragen sein. Das bedeutet, dass nicht umgeschriebene Boxer in deutschem Eigentum nicht zur ZTP geführt werden dürfen. Während des Ablaufs der Prüfung schreibt der Körmeister seine Notizen über Augenfarbe und Zahnstand, Wesen, Nervenverfassung, Mut, Verhalten beim Schuss und Gangwerk auf die Hilfsliste und kann sie dann bei der Erstellung des Gesamturteils mit einflechten.
Ablauf der ZuchttauglichkeitsprüfungDie Zuchttauglichkeitsprüfung - ZTP besteht aus folgenden Teilen, die in der angegebenen Reihenfolge durchgeführt werden müssen:
Sämtliche Teilnehmer werden durch den Körmeister eingehend besprochen, damit der Besitzer über seinen Hund genauestens unterrichtet ist und die Vorteile und die Fehler seines Boxers erkennt. Boxer, deren Augenfarbe heller als die Stufe 4b der Messtafel ist und Boxer mit eindeutig verkantetem Unterkiefer können nicht zur Zucht zugelassen werden. Die Gesamtbeurteilung des Hundes ist vom Körmeister durch sorgfältiges und kritisches Ausfüllen der ZTP-Formulare zu erarbeiten. Es werden keine Wertnoten vergeben, sondern in den Rubriken »Wesen« und »Formwert« die Bezeichnung »Zuchttauglich« oder »Nicht zuchttauglich« eingetragen.
Ausgabe der ZuchtzulassungsbescheinigungenSind die Übungen alle der Reihe nach durchgeführt, bleibt noch die Ausfertigung und die Ausgabe der Zuchtzulassungsbescheinigung sowie die Eintragung der Augenfarbe, des Zahnstandes und des HD-Befundes auf der Ahnentafel. Diese Angaben müssen auch auf der Zuchtzulassungsbescheinigung enthalten sein. Bei nicht bestandenen Hunden entfällt die Eintragung auf der Ahnentafel. Sie erhalten den kompletten Formsatz mit der entsprechenden Eintragung "nicht zuchttauglich Formwert und/oder Wesen". Dieser ist bei der Wiederholung (2. Versuch) vorzulegen und vom Körmeister zusammen mit den anderen Unterlagen an den Körmeister im AZKW einzusenden. Auf der Rückseite ihrer Ahnentafel in der Rubrik "Besondere Vermerke" ist die ZTP mit Datum und Veranstaltungsort einzutragen, in den nächsten Spalten »n. best. F«, »n. best. W« oder »n. best. F + W«, mit Namen und Unterschrift des Körmeisters. Bei Boxern, die zweimal erfolglos an einer ZTP teilgenommen haben, erfolgt der zusätzliche Eintrag: ZUCHTVERBOT mit Datum und Unterschrift des amtierenden Körmeisters. Sämtliche Unterlagen sind vom Leiter der Veranstaltung und vom Körmeister auf ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen, für die Richtigkeit der Angaben zeichnen der Leiter und der Körmeister. Innerhalb von 8 Tagen hat der Körmeister die Teilnehmerliste mit sämtlichen Ergebnissen dem KM AZKW einzusenden, damit diese in den BB veröffentlicht werden können. Außerdem erhält der KM AZKW die für seine Akten bestimmten Kopien des Formsatzes. Der Zuchtwart behält seine Durchschrift und sorgt für die Weiterleitung der 4. Kopie an den Landesgruppen-Zuchtwart. Für alle technischen und verwaltungsmäßigen Bereiche gelten die jeweils in den BB vom AZKW veröffentlichten Richtlinien. |
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